Rechtsanwalt Tobias Ziegler Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf
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Immer ein aktuelles Thema: Die Abfindung im Arbeitsrecht

Eine für Arbeitnehmer sicherlich unpopuläre Mitteilung vorweg:

Hartnäckig hält sich der weit verbreitete Irrglaube, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gibt. Das ist nicht zutreffend!

Aber:

Häufig - jedoch nicht immer - wird eine Abfindung zur Beendigung einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung gezahlt.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes geleistet wird. Hier kommt es meist allein auf Verhandlungsgeschick und Erfahrung an. Sie sollten daher frühzeitig den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einholen, um die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, eine Abfindung auszuhandeln (Arbeitnehmer) bzw. nicht leisten zu müssen (Arbeitgeber).

Eine Abfindung kann sich ergeben aus:

Vertraglichen Vereinbarungen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich häufig auf einen Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag. Darin ist oft eine Abfindung vorgesehen. In selteneren Fällen sieht bereits der Arbeitsvertrag vor, dass im Falle bestimmter Kündigungsgründe eine Abfindung zu zahlen ist.

Sozialplänen
Dabei handelt es sich um Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die im Zuge von Betriebsänderungen (auch ”Restrukturierung“) geschlossen werden. Ein Sozialplan enthält sehr häufig eine Abfindung.

Vorsicht! Arbeitnehmer sollten eine Kündigung nicht einfach hinnehmen, nur weil ein Sozialplan vereinbart wurde. In vielen Fällen lässt sich gegen ihre Entlassung vorgehen oder zumindest eine höhere Abfindung aushandeln.

Tariflichen Bestimmungen
Einige Tarifverträge sehen vor, dass Arbeitnehmern im Falle einer Kündigung eine Abfindung zu zahlen ist. In der Regel ist dieses Recht beschränkt auf einzelne Kündigungsgründe und/oder bestimmte Personengruppen (z.B. ältere Arbeitnehmer).

Abfindung vor Gericht
Besonders häufig wird erst vor Gericht eine Abfindung ausgehandelt. Dazu kommt es meist, weil der Arbeitgeber das aufwändige und teure Gerichtsverfahren scheut. Er bietet dann eine einmalige Zahlung an, wenn der Arbeitnehmer sein Klage fallen lässt und die Kündigung hinnimmt.

Außerdem kann nach einem Auflösungsantrag des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers (§ 9 KSchG) ein Abfindungsanspruch entstehen. Die Regelung kommt zum Tragen, wenn die Kündigung zwar rechtswidrig war, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einer Partei aber nicht mehr zuzumuten ist. Ein Grund dafür kann z.B. sein, dass es im Prozess zu massiven Konflikten gekommen ist.

Abfindungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung
Seit dem 01.01.2004 gibt es eine weitere gesetzliche Regelung, die eine Abfindung vorsieht. Gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung zusagen, sofern der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhebt.
Dieses Angebot ist jedoch freiwillig. Der Arbeitgeber muss die Abfindung nicht in seinem Kündigungsschreiben anbieten. Auch gilt diese Vorschrift nur für betriebsbedingte Kündigungen. Für verhaltens- und personenbedingte Kündigungen ist die Regelung hingegen nicht anwendbar.

Informieren Sie sich z.B. über das Thema "Aufhebungsvertrag" auch hier: Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Informieren Sie sich z.B. über das Thema "Kündigung" auch hier: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Informieren Sie sich z.B. über das Thema "Kündigungsschutzklage" auch hier: Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Wann zahlt der Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung?

Ob der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, ist oft Verhandlungssache. Meist wird er freiwillig eine Abfindung zahlen, wenn er dem Arbeitnehmer andernfalls nur schwer kündigen könnte.

Besonders gute Chancen auf eine Abfindung haben daher Arbeitnehmer, die bereits ein hohes Lebensalter erreicht haben, lange für ihren Arbeitgeber tätig waren oder viele Unterhaltspflichten erfüllen müssen. Denn diese sind bei einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich besser geschützt als ihre Kollegen.

Auch können sich Arbeitnehmer, welche besonderen Kündigungsschutz genießen, oft über eine Abfindung freuen. Dies trifft beispielsweise auf schwerbehinderte Arbeitnehmer und Betriebsräte zu.

Des Weiteren zahlen Arbeitgeber häufig dann freiwillig eine Abfindung, wenn sie ihren Betrieb modernisieren und Kosten sparen wollen und so in kurzer Zeit viele Arbeitnehmer entlassen müssen.

Auch in den übrigen Fällen kann mit anwaltlicher Hilfe aber oft eine Abfindung erstritten und sogar ein Gerichtsprozess vermieden werden.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Die Höhe einer Abfindung unterscheidet sich von Fall zu Fall.

Sollte dem Arbeitnehmer eine Abfindung nach § 1a KSchG zustehen, ist die Höhe der Abfindung gesetzlich festgelegt: Der Abfindungsanspruch beträgt dann 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.

Diese Regelung dient auch sonst häufig als Faustformel, um die Höhe der Abfindung zu berechnen. Oft, vor allem in Sozialplänen, werden daneben soziale Kriterien, wie Lebensalter und Unterhaltspflichten, zur Berechnung der Abfindungshöhe herangezogen.

Die Abfindung nach einem Auflösungsantrag wird vom Gericht bestimmt und ist gesetzlich auf höchstens 18 Monatsgehälter begrenzt.

Im Grundsatz gilt aber: In den meisten Fällen ist die Abfindungshöhe Verhandlungssache. Erfahrene Anwälte können hier einiges für Arbeitnehmer rausholen.

Müssen auf Abfindungen Sozialversicherungsabgaben geleistet werden?

Nein!

Beiträge zur Sozialversicherung sind auf eine echte Abfindung grundsätzlich nicht zu entrichten. Bei Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV.

Sind Abfindungen steuerfrei?

Nein!

Abfindungen sind „außerordentliche Einkünfte“ und müssen daher versteuert werden. Sie werden steuerlich aber nach einem ermäßigten Steuersatz, der "Fünftelregelung" gemäß § 24 EStG i.V.m. § 34 EstG, begünstigt.

Was bedeutet die Fünftelregelung nach dem Einkommensteuergesetz?

Diese Regelung hat folgenden Hintergrund: Würde die gesamte Abfindung auf einmal versteuert werden, müsste der Arbeitnehmer aufgrund dieser einmaligen hohen Zahlung in den meisten Fällen einen deutlich höheren Steuersatz hinnehmen als gewöhnlich. Dem soll die Fünftelregelung entgegenwirken. Sie behandelt die Abfindung so, als wäre der Betrag über fünf Jahre gestreckt ausgezahlt worden.
Die Berechnung funktioniert so: Zunächst wird die Einkommensteuer auf das reguläre Jahreseinkommen berechnet.

Dann wird die Abfindungssumme fiktiv auf fünf Jahre verteilt, ein Fünftel wird zum Einkommen hinzugerechnet und darauf wird wieder die Einkommensteuer ermittelt. Die Differenz beider Beträge wird mit fünf multipliziert und ergibt die auf die Abfindung entfallende Steuersumme, die man mit der regulären Einkommensteuer addiert. Die Abfindung wird im Jahr der Auszahlung versteuert.

Dies ist sicherlich eine eher aufwändige, aber vom Gesetzgeber so gewollte Berechnungsmethode. Aber Achtung: Die Fünftelregelung gemäß § 24 EStG i.V.m. § 34 EstG gilt nur bei vollständiger Zahlung der Abfindung innerhalb eines Steuerjahres.

Arbeitnehmer sollten rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld von Abfindungsverhandlungen rechtzeitig mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht absprechen.

Wie wirkt sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Durch eine Abfindung soll der Arbeitnehmer oft dazu bewegt werden, das Arbeitsverhältnis freiwillig zu beenden. Sei es durch Eigenkündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag.

Aber Vorsicht: Die Bundesagentur für Arbeit streicht dem Arbeitnehmer grundsätzlich für bis zu 12 Wochen das Arbeitslosengeld, wenn er seine Arbeitsstelle freiwillig aufgibt.

Um diese Sperrzeit wegen freiwilliger Aufgabe des Arbeitsplatzes zu vermeiden, muss der Arbeitnehmer einige wichtige Dinge beachten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte unterstützen.

Des Weiteren droht eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, wenn Kündigungsfristen verkürzt werden. In diesem Fall würde die Abfindung des Arbeitnehmers durch das fehlende Arbeitslosengeld deutlich vermindert werden.

Der Arbeitnehmer sollte sich daher rechtzeitig mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen und sich von ihm beraten lassen.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses

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