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Zeugnis:
-Form
des Arbeitszeugnisses ("Das geknickte Zeugnis")
Zeugnisse sind nicht alles, aber ohne Zeugnisse ist alles nichts.
So ähnlich könnte die Frage nach der Bedeutung von Arbeitszeugnissen
bei der Bewerbung von Arbeitnehmern beantwortet werden. Für die Entscheidung
des Arbeitgebers über die Einladung zum Bewerbungsgespräch stellen
die Zeugnisse i.d.R. die bedeutsamste Beurteilungsgrundlage dar. Dies
erklärt, dass vermehrt auf Form und Inhalt von Zeugnissen
geachtet wird: Arbeitnehmer reklamieren häufiger die ihnen erteilten
Arbeitszeugnisse und machen gegen den Arbeitgeber tatsächliche oder
vermeintliche Berichtigungsansprüche, auch vor den Arbeitsgerichten,
geltend.
In einem kürzlich vom BAG zu entscheidenden Fall beanstandete der
Arbeitnehmer, das Arbeitszeugnis sei ihm zweimal gefaltet in einem Geschäftsumschlag
üblicher Größe übersandt worden. Die Vorlage eines
solchen "geknickten" Zeugnisses bei der Stellensuche
vermittle den Eindruck beachtlicher Sorglosigkeit beim Umgang mit einem
derartigen Dokument und mindere demnach die Einstellungschancen. Das BAG
teilte jedoch solche Befürchtungen nicht. Die von dem Arbeitgeber
gewählte Versendungsart sei rechtlich nicht zu beanstanden. Entscheidend
wird in diesem Zusammenhang darauf abgehoben, dass den schriftlichen Bewerbungen
regelmäßig nur Zeugnisablichtungen beigefügt werden. Das
Originalzeugnis muss demnach kopierfähig sein. Sicherzustellen ist
hierbei, dass saubere und ordentliche Kopien gefertigt werden können.
Neben der Form bedarf vor allem der Inhalt von Arbeitszeugnissen
der sorgfältigen Analyse. Den kritischsten Teil stellt hierbei der
Aussagewert der abgegebenen Leistungsbeurteilung dar, bei der zahlreiche
Fehlerquellen auftauchen können. Viel gerätselt und geschrieben
wird auch darüber, ob es für den Zeugnistext eine Geheimsprache
oder einen Geheimcode gibt. Wegen dieser oft schwierig zu beurteilenden
Gegebenheiten wird demnach häufig ein erheblicher Beratungsbedarf
beim Zeugnisempfänger bestehen.
Auch der Arbeitgeber sollte an der ordnungsgemäßen Ausstellung
eines Zeugnisses interessiert sein, weil ein Zeugnisberichtigungsverfahren
vor dem Arbeitsgericht mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden
sein dürfte.
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